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Sep062011

Der Kunde ist König!?

Lassen Sie sich nichts einreden: Wenn Sie einen Laden betreten, sind Sie kein Monarch, sondern nur ein Käufer, der sehr darauf achten muss, dass er den vollen Gegenwert für sein Geld bekommt. Es gibt viele Verbraucher, denen das gelingt — sie haben nie Ärger mit ihren neuen Haushaltsgeräten, die Kundendienste kommen pünktlich, die Reparaturkosten sind angemessen, und bei ihnen scheint nur selten etwas schiefzugehen. Das. Geheimnis liegt in fünf einfachen Regeln. Sie werden sehen, auch Ihre Chancen, gute Ware zu anständigen Preisen und noch dazu einen guten Kundendienst zu bekommen, werden steigen, wenn Sie diese Ratschläge befolgen.

1. Informieren Sie sich sorgfältig über die Ware, dann kann Ihnen niemand etwas aufschwatzen.
Ein Ingenieur aus Mannheim fährt gut mit dieser Methode. Vor jeder größeren Anschaffung liest er in einer Warentestzeitschrift nach, welche Modelle eines Gerätes, das er kaufen will, günstig abgeschnitten haben, und überlegt sich, welches davon sich für seinen Haushalt am besten eignet.
Kürzlich ging er mit dieser Testzeitschrift unterm Arm in die Elektroabteilungen mehrerer Kaufhäuser, um einen ganz bestimmten Toaster zu kaufen. Im ersten stellte ihm der Verkäufer mehrere andere Geräte auf den Ladentisch und pries sie in den höchsten Tönen. „Er machte ein ziemlich beleidigtes Gesicht, als ich mein Heft aufschlug und ihm sagte, wie schlecht gerade diese Modelle beim Test abgeschnitten hatten", berichtete der Ingenieur amüsiert. „Obwohl ich gleich den Toaster XY verlangt hatte, brachte er noch weitere Geräte anderer Firmen und versuchte sie mir schmackhaft zu machen. Schließlich rückte er mit der Wahrheit heraus. Der Toaster, den ich haben wollte, war nicht am Lager. Erst im dritten Kaufhaus bekam ich ihn. Hätte ich mich nicht vorher informiert, wäre ich vielleicht mit einem teuren Ladenhüter nach Hause gegangen und hätte mich am nächsten Morgen beim Frühstück schwarz geärgert, wenn ich halbverbranntes Toastbrot bekommen hätte. Aber dann wäre es zu spät gewesen."
Wenn Sie nicht regelmäßig eine Testzeitschrift lesen wollen, verhilft Ihnen ein Anruf bei den Verbraucherberatungsstellen zur gleichen Information. Man gibt Ihnen dort die neuesten Prüfergebnisse.

2. Kaufen Sie Elektrogeräte nur dort, wo man auch Reparaturen ausführt, damit Sie auf keinen unbekannten Kundendienst angewiesen sind.
Vielleicht haben Sie selbst schon erlebt, dass plötzlich Ihr Flachbildschirm Fernseher nicht mehr geht. Es ist für Sie das erste Mal, und Sie suchen im Branchenverzeichnis - nach dem nächstbesten Fernsehreparaturdienst oder rufen auf eine Zeitungsannonce hin an, die Sie aufgehoben haben, weil sie niedrige Reparaturpreise versprach. Ein Monteur mit seinem Werkzeugkasten kommt, schaut in Ihren Apparat und sagt, er müsse ihn mit in die Werkstatt nehmen. Oft ist lediglich eine kleine Röhre kaputt, die nur 8 Euro kostet, aber .die Rechnung für unnötigerweise ersetzte Teile und Arbeitslohn kann über 100 Euro betragen.
„Handwerkerinnung und Kriminalpolizei haben schon versucht, solchen Leuten auf die Schliche zu kommen, aber sie sind zu gerissen", sagt Paul Schott resigniert. „Kaufen Sie deshalb Ihren Fernseher lieber beim Fachhändler, und rufen Sie ihn an, wenn das Gerät streikt. Er lebt davon, dass zufriedene Kunden ihr neues Gerät bei ihm kaufen."
Um sich davor zu schützen, dass die Instandsetzung mehr kostet, als das Gerät noch wert ist, verlangen Sie entweder einen schriftlichen Kostenvoranschlag, oder setzen Sie eine Höchstgrenze fest. Stellt sich dann heraus, dass dieser Betrag, überschritten werden wird, so muss der Reparaturdienst Ihre Genehmigung einholen. Ebenso sollten Sie bei einer Autoreparatur verfahren.

3. Lesen Sie Verträge und Garantien sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben. Vergewissern Sie sich, dass Sie den Inhalt auch richtig verstanden haben.
Ein Mann beschwerte sich kürzlich bei einer Verbraucherberatung, dass der Hersteller es ablehne, seine Geschirrspülmaschine unentgeltlich zu reparieren, obwohl er noch Garantie darauf habe.
Wie sich herausstellte, hatte er, um das Wegegeld zu sparen, das die Firma beim kostenlosen Auswechseln von Teilen während der Garantiezeit berechnet, einen Bekannten gebeten, nach seiner defekten Maschine zu sehen. Der Bekannte aber hatte ein falsches Teil eingesetzt, und es gab eine noch größere Panne als zuvor. Jetzt erst wurde die Herstellerfirma alarmiert. Deren Monteur entdeckte die Ursache, und die Firma weigerte sich, den Schaden kostenlos zu reparieren — mit Recht, denn nach den Garantiebestimmungen durfte nur der firmeneigene Kundendienst Reparaturen ausführen.

4. Prüfen Sie vor allem das Kleingedruckte, und scheuen Sie sich nicht, etwas durchzustreichen, was Ihnen Rechte nimmt.
Wenn Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, dann hat in sehr vielen Fällen der Händler alle Rechte und der Kunde alle Pflichten. Eine mit bekannte Familie kaufte kürzlich eine kunstlederbezogene Polstergarnitur von einem Möbelversandgeschäft. Nach vierzehn Tagen war der Bezug eingerissen. Die Firma tauschte die Garnitur um, doch nach weiteren zwei Wochen gab es das gleiche Malheur. Das ging so bis zum vierten Umtausch. Danach jedoch weigerte sich der Möbelfabrikant, die abermals beschädigten Stücke zurückzunehmen. Die Familie hatte nämlich im Kaufvertrag auch den Passus unterschrieben, dass die Anwendung der Rechtsbegriffe „Wandlung" und „Minderung" ausgeschlossen sei. Sie konnte also weder Sessel noch Couch zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen und auch nicht einen gewissen Betrag von der Rechnung ein behalten, weil die Ware minderwertig war.

5. Wenn Sie mit einem Geschäft, Hersteller oder Reparaturdienst nicht zufrieden sind, dann schildern Sie Ihren Fall schriftlich, telephonisch oder persönlich Ihrer nächstgelegenen Verbraucherberatungsstelle.
Die meisten Unternehmen werden alles tun, um sich das Wohlwollen eines Kunden zu erhalten, viele aber versuchen, berechtigte Beanstandungen mit fadenscheinigen Gründen abzuwimmeln. Ein Brief von einer Verbraucherorganisation wirkt da oft Wunder. Die Beratungsstellen helfen auch dann, wenn ihnen selbst für bestimmte Gebiete die Spezialkenntnisse fehlen, und nennen eine dafür zuständige Stelle.
Ein Autobesitzer hatte beispielsweise einen generalüberholten Motor einbauen lassen, doch schon nach wenigen hundert Kilometern streikte der Wagen, und die Reparaturwerkstatt weigerte sich, Ersatz zu leisten. „Wir haben dem Autobesitzer empfohlen, der Schutzgemeinschaft für Kraftfahrer beizutreten", sagt Peter Müller, Pressereferent einer Verbraucherzentrale, „weil wir keinen Motorspezialisten haben. Deren Vertragssachverständiger hat dann festgestellt, dass die Werkstatt den Kunden betrogen und einen Motor eingebaut hatte, der keineswegs generalüberholt war. Die Reparaturwerkstatt bequemte sich nun doch, einen neuwertigen Ersatzmotor einzubauen."
Für die häufigen Beschwerden wegen Reinigungsschäden haben die Verbraucherzentralen und die Landesfachverbände Textilreinigungsgewerbe jetzt Schiedsstellen eingerichtet, die mit Hilfe eines neutralen Sachverständigen die Ursachen herausfinden und für Schadenersatz sorgen. So erhielt eine Frau vom Hersteller eine ihrer Lederjacken im Wert von 250 Euro ersetzt, dessen Futter beim Reinigen geschrumpft war: Die Textilfirma hatte, ohne darauf hinzuweisen, ein Futter verwendet, das keine normalen Reinigungsmittel vertrug.
Freilich werden sich Streitigkeiten mit Geschäftsleuten nicht immer für beide Seiten zufriedenstellend beilegen lassen. Dann bleibt als letzter Ausweg das Gericht.
Wahrscheinlich werden Sie jedoch diesen misslichen Weg nie beschreiten müssen, wenn Sie die oben beschriebenen sieben Regeln beachten. Fachleute meinen, dass Sie 80 Prozent aller Beanstandungen ausschließen können, wenn Sie sie richtig befolgen.

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